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  Informationen zum Coronavirus (COVID-19 )  

 

Therapiestunden sind in der Praxis oder wahlweise als Videotelefonat möglich.

 

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) empfiehlt PsychotherapeutInnen in freier Praxis, weiterhin in Kontakt mit ihren PatientInnen zu bleiben und die psychotherapeutische Versorgung aufrecht zu erhalten.

 

Unsere Berufsgruppe leistet in diesen bewegten Zeiten einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der aktuellen Lage, wenn wir Menschen im Rahmen von Psychotherapien durch diese Ausnahmesituation hindurch begleiten und sie im Umgang mit der allgemeinen Verunsicherung und Angst unterstützen. 

 

Der ÖBVP empfiehlt allen PsychotherapeutInnen, die Meldungen in den Medien zu verfolgen und die Anordnungen der Bundesregierung zum Thema Schutz vor Verbreitung des Coronavirus in ihrer persönlichen Verantwortung zu befolgen und umzusetzen, damit eine weitere und vor allem schneller Verbreitung hintangehalten werden kann und die Bevölkerung bestmöglich geschützt wird. 

 

Da soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollen, gestattet die ÖGK, BVAEB und SVS vorübergehend die Überbrückung der Psychotherapien durch Sitzungen per Telefon oder Internet.

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Für die Zeit der Corona-Krise wurde folgende Ausnahmeregelung erwirkt:

 

"Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendiger Weise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären." (siehe dazu die Website des ÖBVP)

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Als Psychotherapeut verhalte ich mich entsprechend den Coronavirus-Verhaltensregeln:

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  • Verzichten aufs Händeschütteln

  • Einhalten der empfohlenen Distanz 

  • Einhalten der Hygienemaßnahmen - häufiges und gründliches Händewaschen und/oder Desinfizieren der Hände, regelmäßiges Lüften des Therapieraums, Desinfektion der Türklinken und der Toilette

  • Gesicht nicht mit ungewaschenen Händen berühren

  • Beim Husten und Niesen die empfohlene Atemhygiene einhalten (Mund und Nase mit Ellenbogen oder Taschentuch bedeckt halten!)

  • Ersuchen der Patientinnen in der Praxis um Einhaltung der Hygienemaßnahmen 

  • Taschentücher stehen ausreichend in der Praxis zu Ihrer Verfügung

 

* siehe Information der Bundesministerien am Ende der Seite.

Wann sollten Sie nicht in die Praxis kommen?

 

Falls Sie unter folgenden akuten Symptomen leiden:

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  • Husten

  • Kurzatmigkeit

  • Fieber

UND

  • Sie in den 14 Tagen vor Auftreten dieser Symptome Kontakt mit einer bestätigt an Coronavirus erkrankten Person hatten

ODER

  • Sie von einem Aufenthalt in einer der Regionen zurückgekommen sind, in der von der anhaltenden Übertragung vom Coronavirus ausgegangen wird: China, Italien, Iran, Japan, Hongkong, Singapur und Südkorea

Bitte ich Sie aufgrund der aktuellen Empfehlung der Gesundheitsbehörden nicht in die Praxis zu kommen.

 

Bitte rufen Sie umgehend die Nummer 1450 an!

 

Informationsblatt des ÖBVP

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